1. Geltungsbereich
Diese Platzordnung regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Mieter / Campinggast / dem Besucher(m/w/d)
nachfolgend „Gast“ genannt, und

– dem Campingplatz Rantum
Hörnumer Straße 3, 25980 Sylt / Rantum
bzw.
– dem Campingplatz Westerland
Süderstraße 66, 25980 Sylt / Westerland

deren Betreiberin die

Insel Sylt Tourismus-Service GmbH
Strandstraße 35, 25980 Sylt / Westerland
Geschäftsführer: Peter Douven
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Kay Abeling
RG: Flensburg HRB 7124 FL – USt-ID Nr. 261 355 900,
nachfolgend „Vermieterin“ genannt, ist

2. Anreise / Check-In
Der Gast meldet sich bei Ankunft unmittelbar – also noch vor dem Aufbau – an der Rezeption des Campingplatzes an und füllt dort alle erforderlichen Unterlagen aus.
Besucher, die den Platz nur für eine kurze Zeit (eine Übernachtung) betreten, sind ebenfalls verpflichtet, sich an der Rezeption anzumelden.
Die Gästekarte ist auf Verlangen dem Campingplatzpersonal sowie den Mitarbeitenden der Vermieterin vorzuzeigen.

3. Abreise / Check-Out
Der Gast meldet sich vor Abreise an der Rezeption des Campingplatzes ab. Die Abreise muss gemäß den jeweils gültigen Vorgaben erfolgen, andernfalls wird eine weitere Übernachtung berechnet. Der Camping- / Stell- / Wohnmobilübernachtungs- / Zeltplatz bzw. das Mietobjekt ist sauber zu hinterlassen. Nachreinigungen werden dem Gast in Rechnung gestellt.

4. Abfälle
Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter. Die Müllsortierung (siehe Aushänge) auf dem Campingplatz ist zu beachten. Gegenstände, die nicht als normaler Hausmüll angesehen werden, wie Sperr- oder Sondermüll (z. B. Fahrräder, Kühlschränke etc.) werden nicht durch die Vermieterin entsorgt. Ferner ist es strengstens verboten, diese Gegenstände auf dem zum Campingplatz gehörenden Gelände zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden polizeilich zur Anzeige gebracht und führen zu einem sofortigen Platzverweis. Abwässer und Fäkalien sind in die Schmutzwasserausgüsse zu entleeren. Bei Fäkalien-Entsorgung ist ein dafür geeigneter Schlauch zu verwenden. Der Trinkwasserschutz schließt Kontrollen nicht aus.

5. Aufenthaltsverlängerungen
Sollte der Gast länger als geplant bleiben möchten, ist dies rechtzeitig vor der ursprünglich geplanten Abreise anzumelden.

6. Bekanntmachungen
Die Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung – CWVO) ist an der Rezeption auf Anfrage einzusehen. Diese ist Bestandteil der Campingplatzordnung und der AGB.

7. Besucher
Siehe auch 2. Anreise / Check-In. Der Gast haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser den Platz bis spätestens 23.00 Uhr verlässt bzw. die Übernachtungsgebühr zzgl. Kurabgabe beglichen wird. Fahrzeuge von Besuchern dürfen nur außerhalb des Campingplatzes geparkt werden.

8. Brandschutz
Brandschutzabstände gemäß der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung – CWVO) sind unbedingt einzuhalten.

9. Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Auf Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen! Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

10. Fahrzeugwäsche
Fahrzeugwäschen – egal welcher Art – sind nicht erlaubt.

11. Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung der Vermieterin nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden Dritter entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der Betreiber nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.

12. Handel / Verkauf / Werbung
Handel, Verkauf sowie Werbung, ob geschäftlicher, politischer oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.

13. Hausrecht
Die Vermieterin übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste, insbesondere bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder die AGB, erforderlich scheint.

14. Haustiere
14.1 Allgemein
Die Vermieterin behält sich die Genehmigung für das Mitbringen und Halten von Haustieren in jedem Einzelfall vor. Die Entrichtung der entsprechenden Gebühr ist für den Gast verpflichtend. Diese Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, sofern z. B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.
Die Mitnahme von Tieren in die Sanitärgebäude oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.

14.2 Hunde
a) Hunde sind auf dem Campinggelände stets an kurzer Leine zu halten. Der Hund muss ein Halsband oder -geschirr mit dem Namen und der Anschrift (oder Telefonnummer oder Platznummer) des Halters oder eine Hundemarke tragen.

b) Zum Ausführen des Hundes sind die an den Campingplatz angrenzenden Freiflächen zu nutzen. Dort kann das Tier an den Randbereichen sein Geschäft verrichten. Der Hundekot ist unverzüglich mittels Tüte zu entfernen und in einem der aufgestellten Müllbehälter (Restmüll) zu entsorgen. Kostenlose Entsorgungsbeutel werden an der Rezeption ausgegeben.

c) Der Hund darf auf der Parzelle / dem Stellplatz / dem Zeltplatz / dem Mobilheim oder in den Fahrzeugen nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden.

d) In Mietobjekten (Mobilheimen), die von der Vermieterin für Hunde freigegeben sind, ist – unabhängig von Größe oder Rasse – maximal ein Hund gestattet.

e) Den Vorgaben aus dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein ist Folge zu leisten, dies gilt insbesondere in Bezug auf die elektronische Kennzeichnung (Transponder) des Hundes sowie den Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung. Dies gilt für alle Hunde, die auf der Ferienanlage mitgeführt werden. Für jeden Hund ist der Nachweis hierüber sowie der europäische Heimtierpass mitzuführen.

f) „Gefährliche Hunde“ entsprechend dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein, die sich nur mit Maulkörben in der Öffentlichkeit bewegen dürfen, und den Spiel- und Erholungsflächen fernbleiben müssen, sind für einen Campingaufenthalt nicht geeignet und werden deshalb von uns – auch mit Rücksicht auf die anderen Gäste – grundsätzlich nicht geduldet. Das Gleiche gilt für Jagd-, Treib- und Wachhunde bzw. Hunde mit überdurchschnittlicher Größe (mehr als 65 cm Schulterhöhe), Bellfreudigkeit bzw. Revierverteidigungsverhalten. So darf z. B. auf einem Campingplatz ein Hund nicht jedes Mal anschlagen, wenn ein anderer Gast, mit oder ohne Hund, auf dem Weg an der Parzelle vorbeikommt.

15. Jahres- bzw. Saisonverträge
Bei diesen Vertragsarten können spezielle Vereinbarungen / Bedingungen in Kraft treten, die gesondert geregelt werden. Jegliche Sonderreglungen bedürfen der Schriftform und gelten nur in der jeweils gültigen Fassung.

16. Offenes Feuer / Grillen
Offene Feuer (Lagerfeuer etc.) sind auf dem gesamten Gelände streng verboten. Ebenso sind Einweggrills, die auf dem Boden platziert werden, verboten. Grillen mit Holzkohle ist grundsätzlich nur zur windstillen Zeit gestattet. Es ist darauf zu achten, dass kein Funkenflug entsteht. Feuerlöscher befinden auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie an allen Sanitärgebäuden. Die genauen Standorte sind dem Platzplan zu entnehmen. Die Vermieterin behält sich vor, witterungsbedingt ein Grillverbot auszusprechen.

17. Platzwart
Den Anweisungen des gesamten Campingplatzpersonals ist Folge zu leisten, insbesondere beim Aufstellen von Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und Zelten. Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Platzwartes vorgenommen werden.

18. Radfahren & Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter, Hoverboard)
Radfahrer und Fahrer von Kleinstfahrzeugen werden gebeten, rücksichtsvoll und nur auf den befestigten Wegen zu fahren. Bei Dunkelheit ist die Beleuchtung am Fahrrad / Fahrzeug einzuschalten.
Elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge müssen, sofern sie der Versicherungspflicht unterliegen, über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügen und dürfen nur von Personen bewegt werden, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (siehe Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV). Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf dem Gelände mit max. 10 km/h bewegt werden.

19. Rücksicht
Auf die anderen Gäste ist Rücksicht zu nehmen und ruhestörender Lärm zu vermeiden. Dies ist auch bei Besuch zu berücksichtigen. Radios, Fernsehgeräte usw. sind immer so leise einzustellen, dass andere Gäste nicht gestört werden. Während der Ruhezeiten sind auch laute Gespräche zu vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe verstößt, muss mit dem Platzverweis rechnen.

20. Ruhezeiten
Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr. Gäste haben Rücksicht aufeinander zu nehmen. Da auch nach 22.00 Uhr noch Züge auf der Insel ankommen, kann es vorkommen das zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr noch spätanreisende Gäste auf den Platz fahren. Die absolute Ruhezeit beginnt um 23.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr am nächsten Tag. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Die Mittags- und Nachtruhe ist einzuhalten.
Bei Missachtung kann ein sofortiger Platzverweis durch das Campingplatzpersonal ausgesprochen werden.
Verabredungen zu Veranstaltungen oder zum Feste feiern sind auf unserem Platz untersagt.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten zu beschränken (wie z. B. bei Notfällen). Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf den gesamten Anlagen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

21. Sauberkeit
Alle Einrichtungen des Campingplatzes, insbesondere die Sanitärräume sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Kleinkinder bis zu sechs Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. In den Sanitärräumen ist das Rauchen verboten.

22. Spielen & Spielplatz
Barfuß laufen geschieht auf eigene Gefahr. Die Spielgeräte sind nicht für Erwachsene bestimmt. Das Inlineskaten, Rollschuh- oder Skateboard-fahren ist in den Sanitärräumen, dem Restaurant sowie dem Ladengeschäft nicht gestattet.

23. Stellflächen
Die Vermieterin behält sich vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben.
Pro Stellfläche ist nur ein Wohnwagen / Wohnmobil erlaubt.
Das Umgrenzen des Stellplatzes mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen der Grasnarbe ist nicht erlaubt. Aus Gründen der Rasenregenerationsfähigkeit dürfen keine geschlossenen / luftundurchlässige Planen / Folien / Materialien ausgelegt werden. Bei Zuwiderhandlung wird die Vermieterin dem Gast die Kosten für die Wiederherstellung der Rasenfläche mit Rollrasen in Rechnung stellen.
Abweichungen in den Parzellengrößen und in der nicht maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplanes behält sich die Vermieterin vor.
Gäste haben darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre, Stromkabel und anderes Zelt- und Campingzubehör gefährdet wird. Das Überqueren von fremden Stellplätzen ist nicht gestattet. Die vorhandenen Wege sind zu benutzen, auch wenn dies einen Umweg bedeutet.
Es darf ausschließlich der angemietete Stellplatz genutzt werden. PKW und andere Fahrzeuge dürfen nicht auf eventuell unbelegten, benachbarten Stellplätzen abgestellt werden.

24. Strom & Gas
Die Abgabe von elektrischem Strom (16A) erfolgt nur an Gäste, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose, die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz der Vermieterin ist nur mit Fahrzeugen gestattet, die über eine gültige Gasprüfung verfügen.

25. Wohnmobilübernachtungsplätze
Auf den Wohnmobilübernachtungsplätzen ist es nicht gestattet, Vorzelte, Markisenzelte (Markise ausfahren ist gestattet) sowie zusätzliche kleine Zelte auf diesen Plätzen aufzubauen. Das Aufstellen eines Windschutzes ist an dieser Stelle ebenfalls untersagt.
Diese Plätze sind für PKW / Pick-up (auch mit Dachzelt) nicht zugelassen.

Stand: 25. Juli 2023

Irrtumsvorbehalt: Die Vermieterin behält sich vor, Irrtümer wie z. B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

*Die in der Platzordnung gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.